Neue Regelung 2026: 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer — berechne deine Steuerersparnis.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine erhöhte Pendlerpauschale: 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem 1. Kilometer. Vorher (2022-2025) galt:
Die neue Regelung bedeutet für kurze Pendelstrecken (unter 20 km) eine deutlich höhere Pauschale!
| Jahr | Berechnung | Jahrespauschale |
|---|---|---|
| 2025 (alt) | 15 km × 0,30 € × 220 Tage | 990 € |
| 2026 (NEU) | 15 km × 0,38 € × 220 Tage | 1.254 € |
Mehrpauschale: + 264 € — bei 30% Steuersatz = ~79 € echte Ersparnis gegenüber 2025.
Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — egal ob du mit dem Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst. Bei ÖPNV gilt eine Höchstgrenze von 4.500 € pro Jahr (außer du kannst höhere tatsächliche Kosten nachweisen).
Dein Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, mit dem dein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Grobe Richtwerte für 2026:
| Brutto-Jahresgehalt | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 13.000 € | 0% |
| 13.000 - 22.000 € | 14% - 20% |
| 22.000 - 35.000 € | 20% - 30% |
| 35.000 - 60.000 € | 30% - 38% |
| 60.000 - 280.000 € | 42% (Spitzensatz) |
| ab 280.000 € | 45% (Reichensteuer) |
Jeder Arbeitnehmer kann automatisch 1.230 € Werbungskosten-Pauschale absetzen — ohne Nachweis. Erst höhere Werbungskosten (z.B. lange Pendelstrecke) bringen extra Steuerersparnis.
An Tagen im Home Office gibt es die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr). Du kannst Pendler- und Homeoffice-Pauschale je nach Tag kombinieren (aber nicht am gleichen Tag).
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Diese Berechnung dient zur Orientierung. Für deine konkrete Steuersituation konsultiere einen Steuerberater oder nutze ein offizielles Steuerprogramm (Elster, smartsteuer, etc.).