Kindesunterhalt schnell berechnen — mit Einkommensgruppe, Altersstufe und Selbstbehalt.
Die Düsseldorfer Tabelle ist der wichtigste Maßstab für die Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und regelmäßig angepasst. Ab 1. Januar 2026 gelten neue, erhöhte Beträge.
| Altersstufe | Tabellenbetrag | Hälftiges Kindergeld | Zahlbetrag 2026 |
|---|---|---|---|
| 0-5 Jahre | 482 € | 125 € | 357 € |
| 6-11 Jahre | 554 € | 125 € | 429 € |
| 12-17 Jahre | 649 € | 125 € | 524 € |
| ab 18 J. | 693 € | 250 € | 443 € |
Die Tabelle hat 15 Einkommensgruppen (von 0-2.100 € bis über 11.000 € netto monatlich) und 4 Altersstufen der Kinder. Höheres Einkommen = höherer Unterhalt.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung des Unterhalts bleiben muss:
Das Nettoeinkommen abzüglich:
Wenn das Einkommen nach Selbstbehalt nicht ausreicht, alle Unterhaltsansprüche zu decken. Dann wird der Unterhalt quotal auf die Kinder verteilt.
Reihenfolge: 1. Minderjährige Kinder → 2. Volljährige privilegierte Kinder (bis 21, Schulausbildung) → 3. Ehegatten (mit Kind) → 4. Sonstige Volljährige.
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Diese Berechnung dient der Orientierung. Bei konkreten Unterhaltsfragen empfehlen wir einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt zu konsultieren.